Ein Kreuzsymbol St. Vinzenz-Krankenhaus Düsseldorf

Hausordnung und Fotohinweise

Hausordnung und Fotohinweise

Herzlich willkommen im St. Vinzenz-Krankenhaus, einer Einrichtung im Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf. Wir möchten Ihren Aufenthalt in unserem Hause so angenehm wie möglich gestalten und alles tun, was zur Heilung oder Linderung Ihrer Beschwerden beiträgt.

Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert eine besondere Rücksichtnahme und ein besonderes Verständnis. Im Interesse aller Patientinnen und Patienten bitten wir um Einhaltung einiger Regeln, sie dienen Ihrem und dem Wohl Ihrer Mitpatienten:

ALLGEMEIN

  • Befolgen Sie bitte die dienstlichen Anordnungen und Weisungen unserer Mitarbeiter.
  • Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm.
  • Das Rauchen ist im gesamten Krankenhausgebäude gesetzlich verboten. Es ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen „Raucherzonen“ im Außenbereich des Krankenhausgebäudes gestattet. Das Rauchen vor den Ein- und Ausgangsbereichen des Krankenhauses ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Ausschilderungen.
  • In Verbindung mit Medikamenten kann Alkohol zu erheblichen Nebenwirkungen führen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass der Konsum alkoholischer Getränke im Krankenhaus nicht gestattet ist.
  • Ihr Zimmer ist mit einer Hörfunk-/Fernseh-Anlage ausgestattet. Bitte benutzen Sie diese rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitpatienten. Während der Nachtruhe von 22.00 – 7.00 Uhr sollten Sie sich erholen und auf Hörfunk oder Fernsehen ganz verzichten.
  • Das Benutzen von Mobiltelefonen ist im Krankenhausgebäude nicht gestattet, da sie die Funktion medizinischer Geräte stören und somit andere Patienten gefährden können.
  • Der Anschluss privater elektrischer Geräte (z.B. Wasserkocher, eigene Radio- und Fernsehgeräte) ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparat) und medizinisch notwendige Geräte.
  • Besuch können Sie zu allen Zeiten empfangen, soweit auf der Station keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Jedoch bitten wir Sie darum, auf die Ruhezeiten zu achten und in der Zeit von 20.30 – 8.00 Uhr Besuch auf Notsituationen zu beschränken. Bei ärztlichen oder pflegerischen Verrichtungen müssen Besucher das Krankenzimmer verlassen. Sollten sich Patienten durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, dürfen unsere Mitarbeiter um Verlassen der Station bitten.
  • Zu den Gottesdiensten in der Kapelle des Krankenhauses wie auch beim Besuch eines Seelsorgers bei einem Patienten bitten wir Sie, sich so zu verhalten, dass die Andacht der Anwesenden nicht gestört wird.
  • Die Einrichtung des Krankenhauses ist von allen mit Sorgfalt zu behandeln. Änderungen an den Einrichtungsgegenständen sind untersagt.
  • Es ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere in das Klinikgebäude mitzubringen.
  • Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte unserer Patienten und Mitarbeitenden ist das Aufnehmen von Fotos und Videos grundsätzlich auf dem gesamten Krankenhausgelände verboten.
  • Werben, wie z.B. das Verteilen, Auslegen oder Aufhängen von Drucksachen oder Plakaten, das Abhalten von Sammlungen und parteipolitische Betätigung sowie Hausieren und Betteln sind im gesamten Krankenhausbereich verboten.

 

PATIENTEN

  • Alle Patienten werden gebeten, sich während der ärztlichen Visiten, der Speise- und der Ruhezeiten in ihren Zimmern aufzuhalten.
  • Patienten, die sich außerhalb ihrer Zimmer bewegen, achten bitte auf geeignete Kleidung.
  • Patienten mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes verlassen.
  • Patienten, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, benötigen die Erlaubnis eines Arztes.
  • Wir bitten alle Patienten darum, nur die von den Ärzten der Klinik verordneten Arzneimittel zu verwenden.
  • Die Verpflegung erfolgt durch unseren Dienstleister, der Ihnen einen Speisenplan vorlegt. In Einzelfällen kann von dem behandelnden Arzt eine spezielle Diät angeordnet werden.
  • Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

HAUSRECHT

  • Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Hausordnung kann der betreffende Patient unter Beachtung der Hilfeleistungspflicht entlassen werden. Gegen Besucher und andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

Wir danken Ihnen im Namen Ihrer Mitpatienten und unserer Mitarbeiter für die Beachtung dieser Hausordnung.

Ihre Klinikleitung

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

Ihr Persönlichkeitsrecht und das unserer Mitarbeiter/innen sind uns sehr wichtig.
Aus diesem Grund sind Fotografieren und Videoaufnahmen auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung.
Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer erkennbaren Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (Recht am eigenen Bild).
Bei Verletzung des persönlichen Lebensbereiches (Persönlichkeitsrecht) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und/oder hohe Geldstrafen. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls möglich.

Dear Patient, dear Visitor,

Your right to privacy and that of our staff are very important to us. For this reason, taking photographs and videos is prohibited throughout all hospital grounds. Exceptions to this shall be subject to authorisation granted by management.
According to Section 22, Sentence 1 of the German Art and Copyright Act (KunstUrhG), representations of a recognizable person may principally only be distributed or displayed if consent of the said person has been granted (right to one’s own picture).
Infringement of the personal sphere (right to privacy) is subject to prison sentences of up to two years and/or heavy fi nes. Damage compensation claims are also possible.

Sayın hastalar, sayın ziyaretçiler

Sizin ve çalışanlarımızın kişisel verilerinin gizliliği bizim için çok önemlidir. Bu nedenden dolayı hastane arazisinin tamamında fotoğraf ve video çekimi yapmak yasaktır.
İstisnalar, idarenin iznine tabidir. Alman Sanat Telif Hakkı Yasası’nın 22. Maddesi (KunstUrhG) uyarınca çekimlerde tanınabilen bir kişinin görüntüleri ancak kişinin onayı ile dağıtılabilir ve sergilenebilir (kişinin kendi görüntüsü üzerindeki hakkı).
Kişisel yaşam alanının ihlal edilmesi durumunda (kişisel verilerinin gizliliği) iki yıla kadar hapis cezası ve/veya çok yüksek para cezaları söz konusu olabilir. Ayrıca tazminat talebinde de bulunulabilir.

Уважаемые пациенты и посетители!

Ваши личные права и личные права наших сотрудников очень важны для нас. Поэтому фотографирование и видеосъемка запрещены на всей территории больницы. В случае исключений необходимо разрешение руководства больницы.
Согласно § 22 предложению 1 «Закона об авторских правах на произведения изобразительного искусства и фотографии», изображения, по ко- торым можно узнать личность, могут распространяться или демонстрироваться только при условии разрешения соответствующего лица (право на собственное изображение).
Нарушения личной жизненной сферы (права личности) караются лишением свободы до двух лет и/или крупными денежными штрафами. Также возможны требования возмещения ущерба.